Der
KKV – Hüsten e.V.
Postfach 4163
59735 Arnsberg
ist wegen Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Arnsberg, Steuer-Nr. 303/5980/0745, vom 01.09.2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit. Die Satzungszwecke entsprechen §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO.
Spenden und Mitgliedsbeträge an den KKV – Hüsten e.V., Arnsberg sind gemäß § 10b Abs.1 EStG steuerlich abzugsfähig.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung ausschließlich und unmittelbar für die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe verwendet wird.
(Pauschale Zuwendungsbestätigung für Mitgliedsbeiträge und Spenden )