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Januar 2010

Vortrag “Patientenverfügung aus ärztlicher, ethischer und rechtlicher Sicht”

Mit einer sensationellen Beteiligung begann das Veranstaltungsjahr 2010. Über 120 Teilnehmer kamen am 14. Januar 2010 zum Vortrag zu dem Thema „Patientenverfügung aus ärztlicher, ethischer und rechtlicher Sicht“. Die Herren Chefarzt Dr. Martin Bredendiek, Pastor Dietmar Röttger und Rechtsanwalt Hartmut Wölfl gaben in kurzen Statements die aus ihrer jeweiligen Sicht wichtigen Ratschläge zur Abfassung einer Patientenverfü­gung, sowie Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht. Eine Patientenverfügung können nur Volljährige und bei vollem Bewusstsein verfassen. Behandelnde Ärzte müssen nach dem Willen des Patienten handeln, denn bei der Anamnese wird gefragt, ob von dem Patienten eine Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung vorliegt. Aus ethischer Sicht ist der Weg des Sterbens ein Teil des Lebens. Wünschenswert ist auch das Zusammenspiel von Selbstbestimmung und Patientenverfügung. Man sollte die Vorsorgevollmacht möglichst notariell abschließen, da die Banken die einfache Vollmacht nicht anerkennen. Sinnvoll ist es, dass jeder Mensch in seinem Portemonnaie einen Hinweis hat, dass eine Patientenverfügung geschrieben ist. In einer lebhaften Diskussion wurden aus dem Publikum mit den Referenten noch viele Fragen geklärt.